Alle Familien oder Alleinerziehende, die im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 Wohneigentum erwerben. Ob sie eine Wohnung oder ein Haus bauen oder kaufen, ist dabei egal. Als Stichtag gilt das Datum des Kaufvertrags bzw. der Baugenehmigung oder Bauanzeige.
Wichtig: Gefördert wird nur der erste Erwerb. Wer bereits ein Haus hat, geht leer aus.