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Datum
21.12.2023

Versorgungsausgleich bei Scheidung

Unterhaltungszahlungen und Zugewinnausgleich – bei einer Scheidung ist meist das liebe Geld der größte Streitfaktor unter Noch-Eheleuten. Was häufig vergessen wird, sind die Rentenansprüche.

Versorgungsausgleich
(GettyImages/bymuratdeniz)

Das Wichtigste in Kürze

  • Werden die Rentenansprüche bei Scheidung gerecht unter den Eheleuten geteilt, handelt es sich um den Versorgungsausgleich.
  • Der Versorgungsausgleich soll sicherstellen, dass beide Eheleute trotz unterschiedlicher Altersvorsorge zu gleichen Teilen aus der Ehe herausgehen.
  • Ein Verzicht auf den Rentenanspruch ist ehevertraglich geregelt und kann während laufender Scheidung nachträglich in den Ehevertrag aufgenommen werden.
  • Bei Tod des Ex-Partners ist es unter Umständen möglich, wieder den vollen Rentenanspruch zu erhalten.

Was ist der Versorgungsausgleich?

Bei allen Anrechten, die innerhalb einer Ehe oder Partnerschaft erworben wurden, handelt es sich um gemeinschaftliche Lebensleistung. Diese gemeinschaftlich erworbenen Anrechte werden bei einer Scheidung gerecht unter beiden Eheleuten aufgeteilt – dazu gehören auch die Rentenansprüche.

Dieser Versorgungsausgleich soll beide Eheleute vor Altersarmut schützen. Viele Eheleute haben eine unterschiedlich hohe Altersvorsorge. Gründe für den geringeren Rentenanspruch sind etwa Kindererziehung, Teilzeitarbeit, Arbeitslosigkeit oder Pflege von Familienangehörigen. Um diese Nachteile auszugleichen, gibt es den Versorgungsausgleich.

Erhält jeder Ehepartner den Versorgungsausgleich?

Nein, der Versorgungsausgleich steht nicht jedem Ehepartner zu und entfällt, wenn beispielsweise:

  • ein Verzicht des Versorgungsausgleichs im Ehevertrag vereinbart wurde.
  • ein Ehepaar weniger als drei Jahre verheiratet war (Ausnahme: der ausdrückliche Wunsch eines Rentenausgleichs von einem Ehepartner).
  • eine ähnlich hohe Rente bei beiden zu erwarten ist.
  • bei Härtefällen wie Bedrohungen oder Angriffen auf den anderen Partner.

Der Zeitraum für den Versorgungsausgleich bezieht sich auf die gemeinsame Ehezeit ab dem Monat der Eheschließung bis zum Monat der Zustellung des Scheidungsantrags.

Ein Antrag auf Versorgungsausgleich trotz kurzer Ehe von weniger als drei Jahren ist sinnvoll, wenn der Ex-Partner während der Ehe deutlich mehr verdient hat. Der Antrag auf die Rententeilung wird beim zuständigen Familiengericht eingereicht.

Wie hoch ist der Anspruch auf Rentenausgleich bei einer Scheidung?

Die Höhe des Versorgungsausgleichs richtet sich nach dem jeweiligen Rentenanspruch beider Seiten. Es erfolgt aber keine monatliche Rentenzahlung als Geldwert, sondern beide Eheleute erhalten einen 50-50-Ausgleich der erworbenen Entgeltpunkte (Rentenpunkte). Die Entgeltpunkte ergeben später die monatliche Rente. Zudem erfolgt eine Aufteilung der Rentenanwartschaft, damit beide Eheleute die mindestens erforderlichen fünf Beitragsjahre für den Anspruch der gesetzlichen Rente erreichen.

So wird der Versorgungsausgleich berechnet:

Um die Beitragsmonate zu errechnen, werden die beim Versorgungsausgleich erhaltenen Rentenpunkte durch den Faktor 0,0313 geteilt und aufgerundet.

Beispiel: Dem Ex-Partner wurden fünf Rentenpunkte übertragen. Dadurcj ergibt sich eine Anzahl von 160 Monaten (13 Jahre und vier Monate), die als Beitragsmonate zählen.

Es gilt eine Höchstgrenze bei Übertragung der Rentenpunkte! So dürfen die selbst gesammelten Beitragsmonate mit den erhaltenen Beitragsmonaten zusammen die gemeinsamen Ehejahre nicht überschreiten.

Wie den Rentenausgleich beantragen?

Eine gescheiterte Ehe ist meist nicht nur mit Streitigkeiten verbunden, sondern oft auch mit viel Bürokratie. Den Versorgungsausgleich als Teil des Scheidungsverfahrens muss größtenteils nicht extra beantragen werden. Der Rentenausgleich bei Scheidung erfolgt automatisch.

Wird ein Scheidungsantrag gestellt, erhalten beide Eheleute einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich vom Familiengericht. Die Auskünfte der Versorgungsträger werden vom Gericht zur Prüfung an den jeweils anderen geschickt, bevor das Gericht über den Versorgungsausgleich entscheidet.

Die Angaben im Fragebogen beziehen sich unter anderem auf vorhandene Versicherungen, Anwartschaften und Versicherungsnummern sowie eventuelle Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich, beispielsweise ein Verzicht im Ehevertrag. Kommt es zu einer Verzögerung der Auskunft, kann das Gericht ein Zwangsgeld verhängen.

Können Änderungen im Versorgungsausgleich nachträglich vorgenommen werden?

Eine nachträgliche Änderung im Versorgungsausgleich in Sonderfällen wird als Rückausgleich bezeichnet und ist auch möglich, wenn die Scheidung bereits einige Jahre zurückliegt:

Verstirbt der frühere Ehepartner, kann man den Versorgungsausgleich rückgängig machen. Die hinterbliebene Person erhält den vollen Rentenanspruch, wenn der Ex-Ehegatte vor dem Renteneintritt stirbt.

Aufgepasst: Wurde bereits Rente aus den übertragenen Anwartschaften bezogen, besteht ein Anspruch auf Rückausgleich nur, wenn die verstorbene Person nicht länger als 36 Monate, also drei Jahre, Rente bezogen hat. In diesem Fall wird Ihre Rente angepasst. Vor Rückausgleich empfiehlt sich eine Beratung bei einem Anwalt.

Weiterhin sind Nachträge im Versorgungsausgleich möglich, unter anderem bei Unterhaltszahlungen oder vorzeitigem Renteneintritt, zum Beispiel im Falle von Invalidität.

Fazit: Hälfte der Rechte des Ex-Partners als Versorgungsausgleich bei Scheidung

In vielen Ehen fällt die Altersvorsorge unterschiedlich hoch aus, wenn eine Partei sich beispielsweise um die Kindererziehung bemüht, in Teilzeit tätig oder arbeitslos ist. Kommt es zu einer Scheidung, dient der Versorgungsausgleich als Absicherung der Altersvorsorge: Alle in der Ehe erworbenen Anrechte werden gerecht unter den Eheleuten aufgeteilt – dazu gehört auch die Teilung der Rentenentgeltpunkte! Mitunter kann es Ausnahmen geben, zum Beispiel, wenn der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin stirbt.

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