Unfallversicherung
Absicherung bei Unfallfolgen
Der gesetzliche Unfallschutz greift nur bei Arbeitsunfällen oder bei Unfällen auf dem direkten Weg zu und von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte. Das reicht nicht aus. Nur mit einer privaten Unfallversicherung sind Sie rundum geschützt. Beruflich und privat.